Das SEPA-Lastschriftverfahren

Seit Beginn des Schuljahres 2017/2018 bieten wir Ihnen für die Entrichtung des Eigenanteils gemäß der Satzung des Landkreises Märkisch-Oderland zur Schülerbeförderung zuzüglich eventueller Mehrkostenanteile im Rahmen dieser Satzung die Möglichkeit, den Betrag über Lastschrift zu begleichen.

Die Abbuchung erfolgt monatlich immer zu Beginn des Gültigkeitsmonats. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, werden wir Sie über den genauen Einzugstag gesondert informieren.

Bitte beachten Sie:

Senden Sie dieses SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt an die

mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH
Märkische Straße 3
15344 Strausberg.

  • Mit Erhalt des SEPA-Lastschriftmandates gehen wir davon aus, dass Sie die gemäß Bewilligungsbescheid beantragte bezuschusste Schülerbeförderung in Anspruch nehmen möchten und den Eigenanteil vollumfänglich tragen.
  • Die Gebühren aus Rücklastschriften, die durch den Antragsteller aufgrund fehlender Kontodeckung, falsche Bankverbindung, nicht gerechtfertigtem Widerruf usw. entstehen und nicht auf einen Fehler der mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH beruhen, trägt der Antragsteller bzw. Kontoinhaber.
  • Antragsteller, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, können bei bewilligtem Antrag die Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung mit Nachweis der Zahlung (Kontoauszug) bei der BUT-Stelle einreichen.
  • Die BUT-Stelle ist vor Auszahlung berechtigt, die Korrektheit der eingereichten Nachweise bei der mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH anzufragen.
  • Ausgeschlossen sind Kosten aus Rücklastschrift- und Mahngebühren.