Schülerfahrausweise
Damit die mobus - Märkisch-Oderland Bus GmbH Schülern einen neuen Fahrausweis ausstellen kann, benötigen wir ein aktuelles Passbild des Kindes. Bitte schicken Sie es an:
mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH
Märkische Straße 3
15344 Strausberg
Wichtig: Bitte denken Sie daran, auf der Rückseite des Lichtbildes den Vor- und Nachnamen sowie das Geburtsdatum des Schülers bzw. der Schülerin zu vermerken!
Alternativ können Sie uns das Lichtbild im jpg-Format (300 dpi) auch per Mail schicken.
Fehlen die geforderten Angaben oder kann das Lichtbild nicht zugeordnet werden, kann der Schülerfahrausweis nicht ausgestellt werden. Dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
Bitte überweisen Sie den Eigenanteil auf folgendes Konto:
mobus - Märkisch-Oderland Bus GmbH
Deutsche Kreditbank
IBAN: DE94 1203 0000 1020 4626 91
BIC: BYLADEM1001
Inzwischen können Sie dafür auch das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. Weitere Infos dazu finden Sie hier. Zahlungen der Eigenanteile per Überweisung
- Überweisen Sie den gemäß Zuwendungsbescheid angegebenen Betrag schnellstmöglich auf das o. a. Konto, damit wir den Fahrausweis fristgerecht ausstellen können.
- Überweisen Sie den Eigenanteil bitte für jeden Zuwendungsbescheid (für jedes Kind) einzeln und unter Angabe des Aktenzeichens im Verwendungszweck.
- Es gelten die im Zuwendungsbescheid genannten Zahlungsziele und Beträge, spätestens jedoch bis zum 20. des Vormonats.
- Überweisungen für Zuwendungsbescheide mit ausgewiesenen Mehrkosten sind ausgeschlossen und sind nur über ein entsprechendes SEPA-Mandat möglich.
- Die Kosten, die der mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH aufgrund von Mahnungen entstehen, trägt der Antragsteller.
- Auf Antrag erstattet die mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH zuviel gezahlte Eigenanteile gegen eine Gebühr von 5 Euro, wenn der Antragsteller für die fehlerhafte Überweisung (falsches Kind, falscher Betrag) verantwortlich ist.
Erweiterung des Geltungsbereiches (private Erweiterung mit selbst zu tragenden Mehrkosten)
- Private Erweiterungen sind nur mit einem SEPA-Lastschriftmandat (Lastschrifteinzug) möglich.
- Private Erweiterungen können nur zum Ablauf eines Schuljahres gekündigt werden oder verlieren mit dem Auslaufen des Anspruchs ihre Gültigkeit.
Schülerfahrausweise als eTicket
- Die Ausgabe der Schülerfahrausweise erfolgt als eTicket (ab Schuljahr 2018/2019).
- Für verlorene, beschädigte oder nicht zurückgegebene Chipkarten (eTickets) erhebt die mobus Märkisch-Oderland Bus GmbH eine Gebühr von 10 Euro und im Wiederholungsfall (innerhalb von 24 Monaten) 20 Euro gemäß den Tarifbestimmungen des VBB.